Raucherbereiche am Waidsee

Stadt Weinheim setzt Landesnichtraucherschutzgesetz um und schafft ausgewiesene Bereiche für Raucherinnen und Raucher

Seit dem 1. Juni 2026 gilt das überarbeitete Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg. Auch am Weinheimer Waidsee wurden die neuen gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden und gleichzeitig einen praktikablen Badebetrieb sicherzustellen, hat die Stadt Weinheim mehrere ausgewiesene Raucherbereiche auf dem Gelände eingerichtet.
Angesichts der rund 35.000 Quadratmeter großen Liegefläche wäre ein vollständiges und strikt durchgesetztes Rauchverbot in der Praxis nur schwer umsetzbar. Deshalb setzt die Stadt auf eine differenzierte Lösung: Derzeit stehen den Badegästen zwei ausgewiesene Raucherbereiche zur Verfügung – eine Bank nahe des Eingangsbereichs sowie ein Bereich auf der unteren Wiese in Richtung Kiosk mit zwei Bänken und einem Sonnensegel. Darüber hinaus wurde die Liegewiese zwischen dem mittleren WC-Gebäude und der Wasserfläche ausdrücklich als Raucherbereich ausgewiesen.

Mit diesem Konzept sollen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und zugleich die unterschiedlichen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher berücksichtigt werden.
„Erfahrungsgemäß lassen sich neue gesetzliche Regelungen im laufenden Betrieb besser umsetzen, wenn man versucht, alle Bedürfnisse der Gäste zu betrachten. Die einladenden sowie zentralen Bereiche sollen mitnichten das Rauchen fördern, sondern das Verständnis der Raucher bestärken, die Regelungen einzuhalten. Zudem hoffen wir auf eine gewisse Selbstregulierung der Badegäste, da unser Fokus gerade an besucherstarken Tagen der Wasserfläche gelten sollte“, erklärt Markus Hester, Betriebsleiter des Weinheimer Waidsees.
Die Stadt Weinheim bittet alle Badegäste um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der ausgewiesenen Bereiche. Ziel ist es, den Aufenthalt am Waidsee für alle Besucherinnen und Besucher angenehm zu gestalten und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig umzusetzen.

(Erstellt am 16. Juni 2026)

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