Bebauungsplan Nr. 5/04-22 für den Bereich "Odenwaldstraße Nord"

Uebersichtskarte BP Odenwaldstraße 58

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 23.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5/04-22 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Odenwaldstraße Nord" beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,58 ha und wird begrenzt durch Landwirtschaftsflächen nach Norden, Nordwesten und Osten sowie Wohnbebauung und Gewerbe nach Süden und Südwesten. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich "Odenwaldstraße Nord" mit örtlichen Bauvorschriften verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnhäusern zu schaffen.

Verfahrensstand

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde am 23.11.2022 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 16.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt.

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