Abfall

Für alle Fragen zur Abfallentsorgung ist der Rhein-Neckar-Kreis mit der AVR zuständig.


Altlasten

Altlasten

Der Begriff „Altlasten" ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) definiert und beschreibt ehemalige Mülldeponien (Altablagerungen) sowie ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
In Weinheim befinden sich vieler dieser belasteten Flächen entlang der Bahnlinie an der ehemaligen Achse der industriellen Entwicklung.
Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises ist für die Bearbeitung der Altlastenfälle verantwortlich. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den einzelnen Flächen.

Wasserrechtsamt Rhein-Neckar-Kreis
Frau Sartorius
Kurpfalzring 106
69123 Heidelberg
Telefon 06221 / 522 - 17 42
Telefax 06221 / 522 - 9 17 42
e-mail

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Klimaschutz, Grünflächen und
technische Verwaltung
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Tel.: 06201 / 82 - 355
Fax: 06201 / 82 - 506
e-mail

Hier finden Sie uns:
Rathaus Schloss
Eingang J, EG
Zimmer 208

Anfahrtsplan (511 KB)

Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 19.00 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Sprechzeiten der einzelnen Ämter und Dienststellen.
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns telefonisch während der Kernarbeitszeit:

Mo. - Do. 08.30 - 11.30 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr
Do. bis 19.00 Uhr
Fr. bis 13.00 Uhr