Gewerbeanmeldung: Alle Formulare auf www.weinheim.de

Wer sich selbständig machen möchte und online nach dem Thema Gewerbemeldung sucht, der landet dabei schnell auf den Seiten von Drittanbietern.

Gibt man über Internet-Suchmaschinen Begriffe wie 'Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung oder Gewerbeummeldung' in Kombination mit dem Wort 'Weinheim' ein, erscheinen zahlreiche Angebote von privaten Dienstleistern, die eine Übermittlung der Gewerbeanzeige an die zuständige Behörde versprechen. Für diesen Service werden Kosten erhoben, deren Höhe in den AGB meist kleingedruckt zu entnehmen ist.
 
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Weinheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die behördliche Bescheinigung einer Gewerbeanzeige Verwaltungsgebühren nach der städtischen Satzung erhoben werden, die dann zusätzlich durch die gewerbetreibende Person zu tragen sind. Die Behörde möchte daher darauf aufmerksam machen, dass grundsätzlich alle notwendigen Formulare auf der Homepage der Stadt Weinheim unter www.weinheim.de zum Download abrufbar sind. Die Anträge können ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit einer gut lesbaren Kopie eines Ausweisdokuments per E-Mail an Gewerbeabteilung@Weinheim.de zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden. Die Übermittlung kann zudem sicher über das Serviceportal Baden-Württemberg erfolgen. Wie das funktioniert, ist der städtischen Homepage zu entnehmen (Bürgerservice - Beratung & Angebote - Dienstleistungen Service BW -Verfahrensbeschreibung u. Online-Formulare).
 
Im Zusammenhang mit der elektronischen Antragsübermittlung durch Drittunternehmer gibt das Bürger- und Ordnungsamt zu bedenken, dass aus derartigen e-Mails oftmals keine oder keine eindeutige Domain (=Name einer Website) erkennbar ist und die Anträge lediglich über einen Link zum Abruf bereitgestellt werden. Zum Schutz vor Cyber-Angriffen, die im Zweifelsfall den gesamten Verwaltungsapparat lahmlegen können, weist das Amt darauf hin, dass solche eingehenden e-Mails unbearbeitet bleiben und aus Sicherheitsgründen umgehend getilgt werden. Falls die Gewerbeanzeige durch den Dienstleister nicht nachträglich auch auf dem Postweg übermittelt wird, hat der Gewerbetreibende dann das Nachsehen.
 
Bei Fragen zum Thema steht die Gewerbe- und Gesundheitsabteilung der Stadt Weinheim gerne unter Gewerbeabteilung@Weinheim.de bzw. unter 06201 / 82-230 oder -323 zur Verfügung.
 

(Erstellt am 21. November 2025)

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