21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Odenwaldstraße Nord"
Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim hat am 23.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5/04-22 und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich "Odenwaldstraße Nord" beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist 0,38 ha groß und umfasst das Flurstück 349 in Weinheim- Rippenweier. Er wird begrenzt durch die Odenwaldstraße im Osten, Wohn- und Gewerbeflächen im Süden und Westen und landwirtschaftlichen Flächen im Norden. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Odenwaldstraße Nord" verfolgt die Stadt Weinheim das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohnhäusern zu schaffen.
Verfahrensstand
Der Vorentwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung wurde am 23.11.2022 vom Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats der Stadt Weinheim gebilligt. In der Zeit vom 16.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt.
 
   
		