Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Weinheim hat auf Basis von § 27 des baden-württembergischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (kurz KlimaG BW) eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Es handelt sich dabei um eine strategische Leitplanung mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet bis 2040.

Die Planung wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2023 beschlossen.

Den Abschlussbericht zur Wärmeplanung finden Sie hier (13,3 MB).

Der Bericht enthält eine Bestandsanalyse, die aufzeigt, wie die Gebäude in Weinheim aktuell beheizt werden. In zweiten Schritt wurde untersucht, wie sich der Wärmebedarf in Weinheim künftig entwickeln wird und welche Potentiale zur Gewinnung von Wärme mit erneuerbaren Energien bestehen. In 2 unterschiedlichen Zielszenarien wurde dann skizziert, wie die Wärmeversorgung zukünftig aussehen könnte, um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen. Abschließend werden Handlungsfelder und Maßnahmen vorgestellt.

Interaktive Kartenansicht mit den Eignungsgebieten

Klicken Sie in die Karte und geben Sie einfach Ihre Adresse in die Suchmaske rechts oben ein. Um zu sehen, in welchem Eignungsgebiet Ihr Grundstück liegt, setzen Sie in der Legende rechts einen Haken vor das jeweilige Zielszenario (mit oder ohne Tiefe Geothermie). Außerdem können Sie sich in dem Kartentool die Wärmedichten sowie die bestehenden Gas- und Wärmenetze im Stadtgebiet Weinheim anschauen.

Weitere Informationen zur Wärmewende in Weinheim

Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Wärmeportal von Stadt und Stadtwerken Weinheim.

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommunalen Wärmeplanung

In der Zeit vom 10.05. bis zum 30.06. (Bestands- und Potenzialanalyse) sowie vom 16. August bis einschließlich 19. September 2023 (fertiger Planentwurf inklusive Zielszenario und Wärmewendestrategie) wurden die Planunterlagen zur Kommunalen Wärmeplanung zweimal für einen Zeitraum von insgesamt 12 Wochen in der Stadtbibliothek sowie online öffentlich ausgelegt und es bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen hierzu abzugeben. Am 09.05.2023 wurde der Planentwurf zudem der interessierten Öffentlichkeit in einer Onlineveranstaltung vorgestellt.

Die in den beiden genannten Zeiträumen eingegangen Stellungnahmen wurden im Anschluss ausgewertet und dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 in anonymisierter Form zur Entscheidung vorgelegt. Die Absender der Stellungnahmen wurden über das Ergebnis der Abwägung informiert.

Rechtliche Grundlagen und wesentliche Inhalte der kommunalen Wärmeplanung

Während die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden möchte und Deutschland bis 2045, will Baden-Württemberg dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2040 erreichen.

Dieses ehrgeizige Ziel ist allerdings nur zu erreichen, wenn es gelingt, auch die Wärmeversorgung als eine der Hauptquellen von Treibhausgasen weitestgehend klimaneutral zu gestalten.

Hier kommen die Kommunen ins Spiel. Denn während das Land zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zielvorgaben für den Klimaschutz definiert, sind es in erster Linie die Kommunen, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort planen und letztlich auch umsetzen können. Bislang wurde dem kommunalen Wärmesektor im Rahmen der Energiewende jedoch viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt – nicht zuletzt auch deshalb, weil es den Kommunen schlichtweg an planerischen Instrumenten fehlte, um dieses Thema strategisch anzugehen.

Das Land Baden-Württemberg hat dieses Problem frühzeitig erkannt und daher als erstes Bundesland die kommunale Wärmeplanung bereits Ende 2020 in dem damals gültigen Klimaschutzgesetz (KSG BW) verankert und auf dieser Rechtsgrundlage sämtliche Stadtkreise sowie die großen Kreisstädte mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet, bis Ende 2023 kommunale Wärmepläne aufzustellen. In Folgegesetz, dem aktuell geltenden Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (kurz KlimaG BW), das am 07. Februar 2023 inkraftgetreten ist, ist die kommunale Wärmeplanung in § 27 geregelt.

Das KlimaG gibt vor, welche Elemente der kommunale Wärmeplan enthalten muss:

Im 1. Schritt wird anhand einer Auswertung der Verbrauchsdaten, die von den Energieversorgern bereitgestellt werden, sowie von Informationen der Bezirksschornsteinfeger über die Art und Beschaffenheit der Wärmeversorgung flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet eine räumlich aufgelöste Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur vorhandenen Wärmeversorgungsstruktur durchgeführt.

Anschließend werden vorhandene Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz einerseits und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung andererseits ermittelt. Darauf aufbauend wird ein klimaneutrales Szenario für die Zukunft erstellt. Mit dem sogenannten Transformationspfad ist eine konkrete Strategie zu entwickeln, wie dieser Umbau gelingen kann. Es sind außerdem mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

Dieser individuell erarbeitete „Fahrplan“ soll es der Stadt Weinheim ermöglichen, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten insbesondere bei Infrastrukturprojekten und bei der Erschließung von Neubaugebieten von Anfang an die richtigen Weichen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu stellen. Genauso soll er aber auch weiteren lokalen Akteuren aus Industrie, Handel und Gewerbe sowie Weinheims Bürger*innen bei ihren individuellen Investitionsentscheidungen, sowohl bei Neubaumaßnahmen als auch im Rahmen der Bestandssanierung, Orientierung geben.

Die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Weinheim.

Weiterführende Informationen zur Wärmewende und zur Kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg finden Sie bei der Landesenergieagentur KEA-BW.

Anschrift

Stadt Weinheim
Amt für Klimaschutz, Grünflächen
und technische Verwaltung
Obertorstraße 9
69469 Weinheim

Ansprechpartnerin: Frau Birgit Neumann

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